Wie kann ich über meinen Tod hinaus wirksam in meiner Heimatstadt sein?

Wie kann mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck, in meiner Heimatstadt, zugeführt werden?

Diese Fragen stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staatshaushalt fallen würde.

Ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Viernheim bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital für alle Zeiten gemeinnützig in der Stadt Viernheim eingesetzt wird. Die Gremien  (Stiftungsvorstand und Stiftungsrat)  der Bürgerstiftung Viernheim garantieren, dass nur qualitätsvolle innovative Projekte

a) der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit,

b) der Kunst, Kultur und Denkmalpflege,

c) des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege,

d) des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege,

e) zum Verständnis für das demokratische Staatswesen und der Völkerverständigung,

f) der Bereiche der Bildung, der Erziehung und des Sport,

g) der öffentlichen Gesundheitspflege.

gefördert werden.

Die Bürgerstiftung Viernheim erfüllt ihren Stiftungszweck in Viernheim.

Die „schlanke“ Struktur der Bürgerstiftung Viernheim und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement sichern, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Stiftungszweck nahezu ungeschmälert zu Gute kommen. Auch können die Erblasser selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Ein Vermächtnis zu Gunsten des Kapitalaufbaus der Bürgerstiftung  Viernheim ist also hohes bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, gewissermaßen eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.