Unser Leitgedanke

Seit Oktober 2007 hat die Bürgerstiftung Viernheim ihre Arbeit in unserer und ausschließlich für unsere Stadt aufgenommen und fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind. Sie wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen Lebens, dessen Förderung stets im Vordergrund steht.

GEMEINSAM MEHR ERREICHEN

Es gibt viele Wege aktiv zu werden

Zustifter gesucht!

Wie kann man sich engagieren? Stiften kann jeder. Privatpersonen können ebenso wie Unternehmer Stifter werden. 

mehr
Was bewegen..

Ideen unterstützen

Wir benötigen Ihre Ideen. Unterstützen Sie die Stiftungsarbeit mit Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Erfahrungspotenzial.

mehr
Nutzen Sie unsere Spendenkonten

Unsere Bankdaten

Sie haben sich entschieden zu spenden, vielen Dank. Nutzen Sie unsere Bankverbindungen bei der Sparkasse und Volksbank.

mehr
Hinterlassen sie ihre Spuren in Viernheim

Vermächtnis an die Bürgerstiftung Viernheim

Von und für Bürger*Innen in Viernheim

mehr

RECHTE & PFLICHTEN & MÖGLICHKEITEN

BÜRGERSTIFTUNG

Bürgerstiftungen...

...sind rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Für sie gelten die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches.

Das ist die formal juristische Beschreibung der Bürgerstiftung. Dahinter verbirgt sich freilich viel mehr.

Die Bürgerstiftung ist eine neue Organisationsform gemeinnützigen und bürgerschaftlichen Engagements, die seit Mitte der 90er Jahre zunehmend an Popularität gewonnen hat.

Unter ihrem Dach können Geld, Zeit und Ideen eingebracht werden, um kulturelle, soziale, bildungspolitische und andere gemeinnützige Anliegen zu fördern.

Bürgerstiftungen engagieren sich in einem lokal begrenzten Gebiet, in einer Stadt, einem Landkreis oder einer Region. Sie entsprechen damit dem Wunsch vieler Menschen, sich an ihrem Wohnort oder Firmensitz zu engagieren. Das Tätigkeitsspektrum, das in der Stiftungssatzung festgelegt wird, ist in der Regel so gefasst, dass flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert werden kann. Üblicherweise werden Stiftungen mit einem großen Vermögen, einem wohlhabenden Stifter oder mit Unternehmensstiftungen assoziiert.

Anders bei der Bürgerstiftung: Hier kommt das Stiftungskapital zusammen, indem viele kleinere und mittlere Vermögen gestiftet werden. Privatpersonen können ebenso wie Unternehmen Stifter werden.

Beginnen kann die Stiftungsarbeit mit einem Startkapital von mindestens 50.000 Euro, das dann durch Zustiftungen aufgestockt wird. Kleine Beträge können große Wirkung erzielen.

Die Bürgerstiftung eröffnet neue Beteiligungschancen für große Teile der Bevölkerung. Über entsprechende Gremien werden die Stifter und die späteren Zustifter an der Willensbildung beteiligt. Eine Bürgerstiftung ist keine Konkurrenz für bereits bestehendes Engagement in Vereinen und Stiftungen vor Ort, sondern vielmehr eine notwendige Bündelung der Kräfte, um gemeinsam mehr zu erreichen.

Bürgerstiftungen bauen langfristig das Stiftungskapital auf, unterstützen und beraten Stifter und Spender mit unterschiedlichen gemeinnützigen Interessen, vergeben Fördermittel oder führen eigene Projekte durch.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen,

a) der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit,

b) der Kunst, Kultur und Denkmalpflege,

c) des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege,

d) des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege,

e) zum Verständnis für das demokratische Staatswesen und der Völkerverständigung,

f) der Bereiche der Bildung, der Erziehung und des Sport,

g) der öffentlichen Gesundheitspflege.

Die Bürgerstiftung Viernheim erfüllt ihren Stiftungszweck in Viernheim.

Schauen Sie sich unsere Satzung an, nutzen Sie unseren Download  

Anja KirchnerVorsitzende
Sven PeterhänselStellvertretender Vorsitzender
Stefan BenzFinanzmanagement
Simone Baaß 
Harald HofmannVorsitzender
Ute PfenningStellvertretende Vorsitzende
Bernd SchafhauptSchriftführer
Jürgen Faltermann 
Wilhelm Heucke-Scheller 

 


KONTAKT AUFNEHMEN